Ich versuche nach dem GebüH (Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker) abzurechnen. Private Krankenversicherungen und private Zusatzkrankenversicherungen übernehmen in der Regel die Behandlungskosten und Arzneimittel. Je nach Versicherung können bis zu 100% übernommen werden. Einige Versicherungen übernehmen allerdings nur Teilsätze oder Anteile. Sie erhalten von mir eine übersichtliche Rechnung nach GebüH (Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker). Unabhängig von der Erstattung durch Ihre Versicherung ist der gesamte Rechnungsbetrag zu bezahlen.
Als Heilpraktiker*innen können wir leider nicht mit den gesetzlichen Krankenversicherungen abrechnen.
Für Selbstzahler*innen dienen folgende Honorarstaffelungen als Orientierung:
Erster Termin (je nach Beschwerdebild können folgende Leistungen enthalten sein: Erstanamnese, Untersuchung, Beratung, Diagnose, Repertorisation, Behandlung):
€ 160,00 (ca. 90 Minuten)
Folgetermine (Beratung, Behandlung, ggf. Untersuchung, Repertorisation):
€ 105,00 € (ca. 60 Minuten)
€ 55,00 (ca. 30 Minuten)
Sollten Termine deutlich kürzer oder länger ausfallen wird dementsprechend angepasst.
Bitte beachten Sie, dass Ihr Termin individuell für Sie freigehalten wird. Bei einer kurzfristigen Absage innerhalb von 48 Stunden vor einem vereinbarten Praxistermin wird das Honorar in Rechnung gestellt
Bitte haben Sie Verständnis, dass diese Vereinbarung notwenig ist, um Ihnen die Zeit zu garantieren, die für eine ganzheitliche Behandlung notwenig ist. Dies ist keine Massenabfertigung im 5 Minuten Takt, ich nehme mir Zeit für Sie und Ihre Beschwerden.
Mit meinen Abrechnungen ist das externe Abrechnungsbüro SOLIPRAX betraut.